Hallo,
stimme Matthias Bußmann zu und möchte nur ergänzen, dass es natürlich auch sein kann, dass es aufgrund des Alters für das Bestandgebäude gar kein Brandschutzkonzept/-nachweis gibt und die jetzige Ausführung der BMA (hoffentlich) auf direkte Abstimmungen mit dem Brandschutzamt bzw. der Feuerwehr beruht. Planer/Errichter sollten diese dokumentiert haben.
Auf einen Sachverhalt möchte ich auch noch hinweisen:
In der Änderung A1 der DIN 14675 vom Dezember 2006 (DIN 14675/A1:2006-12) wird der Abschnitt 12 ?Änderung und Erweiterung bestehender BMA? ergänzt. Im Unterabschnitt 12.1 Allgemeines wird gefordert: Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden BMA muss die gesamte BMA dem aktuellen Stand der Normen angepasst werden.
Im Anhang R der DIN 14675/A1 wird als Beispiel für eine wesentliche Änderung u. a. angegeben:
a) Anforderungen an die BMA, die sich aus der Baugenehmigung ergeben, oder Änderung des Brandschutzkonzeptes, das Änderungen an der BMA zur Folge haben kann, wie
1) Erweiterung der Überwachung um ein oder mehrere Brandabschnitte oder Geschosse,
2) Änderung der Kategorie des Schutzumfanges.
Eine ganzheitliche Betrachtung bzw. Überprüfung der BMA auf diese Anforderung hin, wäre bereits bei dieser Erweiterung notwendig. Auf dieser Grundlage muss die gesamte BMA dem aktuellen Stand der Normen angepasst werden.
Wenn es ein Brandschutzkonzept gibt (was Du ja erwähnst), müsste es eigentlich auch ein "Brandmeldeanlagenkonzept" nach der DIN 14675 geben. Dis würde/müsste nämlich genau deine Fragenstellungen beantworten und ist dann die Grundlage für die Ausführungs-/Werkplanung.
Gruß
Jens Lange