Bundesland: Niedersachsen Autor: dasbe ä Hallo Kollegen,
ich habe eine ca. 1600m? Montagehalle, in die ein ca. 90m? großes Stahlpodest (oben Holzbalkendecke)zum Abstellen von Materialien auf ca. 3m Höhe geplant ist. Hier meine Anforderung zuerst einmal F0.
Jetzt möchte der Bauher das Podest mit GK verkleiden, um darunter abschließbare Lagerräume zu erhalten.
Das Bauamt fordert jetzt eine F30 Verkleidung des gesamten Podestes, da daraus jetzt Räume werden. Andernfalls wurde was von zweigeschossigkeit erzählt (halte ich für etwas übertrieben)
Wie kann ich hier die IndBauRl Punkt 3.5 verstehen:
"Ein Geschoss umfasst alle auf gleicher Ebene liegenden Räume eines Industriebaus sowie in der Höhe zudieser Ebene versetzten Raumteile"?
Frage 1: Was sind in der Höhe versetzte Raumteile?
Frage 2: Benötige ich jetzt wirklich F30
Frage 3: Die Geschossigkeit hebe ich nach dem Brandschutzatlas erst nach einem gewissen Flächenverhältniss von Einbauten zu Hallenfläche auf. Kann ich mich beim Bauamt auf den Atlas beziehen?