Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Andreas Beuscher ä Hallo Barndschützer
Ich erstelle ein Brandschutzkonzept nach IndBauRL, Abs. 7 für eine Ziegelei-Produktion.
Neubau: Produktionshalle 2500 m2 aus Stahl - eingeschossig.
Die neue Produktionshalle soll mittels allseitig eingehaustem Übergang (ca. 10 m breit, Länge ca. 7m) an einen vorh. Mischerturm (Höhe ca. 20m, einschl. verschiedenen offenen Podestebenen in Verbindung mit unterirdischen Siloanlagen) verbunden werden.
Zusätzlich ist diese Mischanlage sowohl mit der neuen Halle als auch mit einer anderen bestehenden Halle über Gummiförderbänder (keine Brandschutztrennung) verbunden. Die Rohstoffe sind nichtbrennbar, das Förderband natürlich.
Die Mischanlage wird lediglich zu Kontrolle und Wartungszwecken begangen.
Brandschutztechnische Abtrennungen können zwischen dem vorh. Mischerturm und der neuen sowie auch der vorh. alten Produktionshalle nicht errichtet werden.
Meine Frage:
Es soll vermieden werden den vorh. Mischerturm als auch die andere vorh. Halle in das Brandschutzkonzept einzubeziehen.
Wie denkt Ihr darüber?.
Mit fragendem Gruß
Andreas Beuscher