Hallo Herr Cordier,
1. fehlende Sicherstellung des zweiten Rettungsweges - ja, isset denn möglich?
Das wäre für mich Veranlaassung , die geschätzten Kollegen des zuständigen Bauordnungsamtes auf diesen Mangel hinzuweisen - mit dem Ziel, zunächst eine Nutzungsuntersagung für die betreffenden Beherbergungsräume bis zur Behebung des Mangels zu erreichen.
2. Den Einsatz von "technischen Systemen" als ausgleichende Maßnahme für den fehlenden baulichen Rettungsweg bzw. fehlende Anleiterbarkeit für Rettungsgeräte der Feuerwehr zuzulassen, halte ich aus den schon von anderen aufgeführten Gründen mehr als bedenklich. Eine Brandschutzdienststelle muß nun wirklich nicht jeden für den Bauherrn kostenoptimierten Vorschlag eines "Sachverständigen" für den Brandschutz abnicken.
Im übrigen sollte man ja evtl. auch mal den "bestandsgeschützten" ersten Rettungsweg -Flure und Treppenraum- in solchen vorhandenen Betrieben prüfen. Der ist meiner Erfahrung nach in Bezug auf Abschlüsse von Öffnungen, Bekleidungen von Wänden, Decken bzw. Bodenbelägen, Möblierung, Rauchabführung, Ausgang direkt ins Freie bzw. durch eine Halle, Beleuchtung und Kennzeichnung usw. auch nicht immer uptodate (baurechtskonform).
Beides zusammen (nicht mängelfreier 1., kompromissbehafteter 2. Rettungsweg), kann zu einer Situation führen, die im günstigsten Fall alle 5 Jahre bis zur Pensionierung ein mulmiges Gefühl bei Ihnen oder ihren Mitarbeitern aufkommen läßt.
3. Ich bin schon guten Mutes, dass Ihre zuständige Behörde durchaus Chancen sieht, eine Anpassung gem. § 87 BauO NW zu verlangen und durchzusetzen. Insbesondere, wenn sie sich mal die Mühe macht, in den von ihrem MSWKS NRW ergangenen Erlass vom 28.09.2000 zu schauen. Zitat: ...kann dazu führen, dass der zweite Rettungsweg baulich gesichert werden muss; das trifft in folgenden Fällen zu: 1. Eine Nutzungseinheit ist - aus welchen Gründen auch immer- nicht anleiterbar 2. ...
Nutzungseinheit - das ist ja in der BeVO mal geklärt worden - ist nicht das "Hotel", sondern der Beherbergungsraum selbst.
Im übrigen verweise ich zu diesem Thema auf die nicht zu überbietenden Ausführungen zum zweiten Rettungsweg beim b-iv.
mfg
Gast