Bundesland: Hessen Autor: J. Peters ä Liebe Forumsteilnehmer,
ich bin Nachweisberechtigter in Hessen und habe den Auftrag angenommen einen Brandschutznachweis, für eine Versuchanlage an einer Hochschule in Hessen zu erstellen.
Das Gebäude ist eine relativ einfache kleinere Halle die ursprünglich nur nach Gebäudeklasse 3 bewertet werden sollte.
Von der Anlage selbst gehen aufgrund der Technik, der Brennstoffe (Kohlestaub)- Geplanter Sauerstofftank in unmittelbarer Nähe doch erhebliche Risiken aus.
Bei der Versuchsanlage sollen Verfahren zur CO2 Abscheidung bei Verbrennungsprozessen untersucht werden.
Es handelt sich also um so etwas ähnliches wie eine Feuerungsanlage (mit drei Verbrennungsreaktoren)
Frage: Bin ich als Ersteller eines Brandschutzkonzeptes für einen Hochbau für auch Sicherheits- und Explosionsschutz- und Brandschutzkonzepte für die Anlage selbst zuständig ? Kann ich mich da abgrenzen und auf ergänzende Gutachten und Konzepte verweisen oder muss die Anlage und das Bauwerk als Ganzes beurteilt werden ?
Für qualifizierte Hilfe wäre ich dankbar, da ich mich nun sicher schon 4 Wochen mit diesen Fragen abquäle)