Hallo,
die bei mir im Betrieb befindlichen Anlagen sind nach damaliger DIN 14494 und den entsprechenden VDS-Richtlinien für Sprinkler in Lagern für Risiko BG3 errichtet. http://www.beuth.de/langanzeige/DIN+14494/523911.html
Die zugehörige BMA wurde nach DIN 14675 T1-3 errichtet, hier ist die Zulassung abgelaufen, die Anlage darf im Bestandsschutz weiter betrieben werden (nur Aufschaltung zusätzlicher Melder o.ä. zulässig).
Die Sprinkleranlage wird nach wie vor, da VDS abgenommen, auch jährlich durch den VdS geprüft. Für Anlagen dieses Alters sind vom Gesetzgeber 12,5 und 25 Jahr-Prüfungen für die Sprinklernetze vorgeschrieben (Innen, Außenprüfung, Dichtprüfung, Untersuchung der Sprinkler v.a. bei Schmelzlotsprinklern). Falls diese Prüfung noch nicht erfolgt ist, nachholen, da bei Trockenleitungen (Außenbereich)die Leitungen stärker durch Korrosion angegriffen sind und/oder Ablagerungen zeigen als wassergefüllte.
Bei regelmäßiger Wartung und guter Pflege sind außer bei Ersatzteilversorgung keine Probleme in der Funktion zu erwarten.
Gruß
Protego