Hallo Hr. Strobel,
von der Verwendung einer Lüftungsanlage zur Unterstützung der RWA ist abzuraten. Eine Lüftungsanlage kann nunmal keine heißen Rauchgase abführen (keine thermischen Anforderungen an die Bauteile, ggf. vorhandene BSK schließen bei Schmelzlotauslösung usw.).
zu Frage 1: Die Notstromversorgung im Zusamennhang mit der Verkabelung in Funktionserhalt bringt nichts, wennn die Lüftungsleitungen im Brandraum oder der Ablüfter aufgrund der thermischen Belastung ausfallen.
zu Frage 2 und 3: Von dem Einblasen von Frischluft ist abzuraten, da es hierdurch zu Verwirbelungen im Brandraum kommen kann. Die Folge sind Zerstörung der raucharmen Schicht und der brandbedingten Thermik (die doch den Rauch zur RWA transportieren soll).
Weiterhin resultiert aus dem Einblasen von Frischluft ein Überdruck im Brandraum, der aufgrund von Türspalten und Öffnungen im Mauerwerk (z.B. nicht korrekt verschlossene Schottungen) zu einer Rauchverschleppung führen kann.
Interesaant ist diesbezüglich z.B. ein Informationsblatt des "Gesprächskreises Entrauchung" im VDMA
http://www.fvlr.de/downloads/Vdma_Merkblatt_203.pdf
Dann empfehle ich auch noch die Internetseite der "Aktionsgemeinschaft Entrauchung" www.age-info.de
In einigen Beiträgen der Roadschows finden sich bestimmt ähnliche Aussagen zur Verwendung von Lüftungsanlagen als Möglichkeit der Entrauchung.
Als erste Idee würde ich denn Einsatz von Entrauchungsventilatoren auf dem Dach prüfen.
Viel Spaß bei der Lösungsfindung
Olaf