Sehr geehrte Fachplaner,
bei einer großen Industriebauhalle (ca. 11000 m?) ist geplant, als tragendes Dachtragwerk ein Stahlfachwerk vorzusehen, das einen F30- Brandschutzanstrich bekommt, um die Forderung "feuerhemmend" an tragende Bauteile zu erfüllen. (Die Stützen der Halle bestehen aus Stahlbeton.)
Als Dachschale ist Stahltrapezblech geplant, Dämmung Mineralwolle, Dachabdichtung Kunststoffdachdichtungsbahn (entsprechend der DIN 18 234 als geprüfter und klassifizierter Dachaufbau). In Untergurtebene sollen zusätzliche Stahl-Koppelstäbe eingebaut werden, auf der Die Haustechniktrassen installiert werden.
Meine Fragen, auf die hoffentlich jemand eine Antwort weiß oder weiterführende Hinweise hat:
a)Zur Längsaussteifung will der Tragwerksplaner das Stahltrapezblech heranziehen. Darf das sein? Widerspricht das nicht der F30-Forderung an das Dachtragwerk, wenn das F0 -Trapezblech die Fachwerkbinder aussteifen soll? Muss man dann die Trapezblechunterseite komplett auch mit Brandschutzanstrich versehen? Oder ist dieser Fall vernachlässigbar, da es in der Halle nicht überall gleichzeitig brennt.
b) Wo das Trapezblech auf dem Obergurt aufliegt und befestigt wird, ist da der Brandschutzanstrich nicht unwirksam, weil er nicht aufschäumen kann? Was ist da zu tun?
c) Müssen die in Untergurtebene des Stahlfachwerkes geplanten Stahlprofile (die für die TGA-Trassen als Auflager dienen sollen) auch mit F30-Anstrich versehen werden? An diese Stahlprofile wiederum werden Einzeltraversen bzw. Abhängeprofile, -stege o.ä. der TGA-Gewerke montiert. Hat jemand hierfür Hinweise, wie diese Abhängungen aussehen dürfen, damit der Brandschutzanstrich wirksam bleibt?
Vielen Dank für Ihre Tipps.
Freundliche Grüße
Ulrike Colve