Werte Brandschutzgemeinde,
die Verkaufsstättenverordnung läßt ja gesprinklerte erdgeschossige Verkaufsstätten bis 10.000 m? Brandabschnittsgröße zu.
Was aber, wenn die Gesamt-Verkaufsstätte aus mehreren Einzel-Verkaufsstätten besteht, also ja Nutzungseinheiten, brauche ich dann trotzdem Trennwände (F90? F30?) zwischen diesen oder sage ich, das Ganze ist eine Verkaufsstätte ohne brandschutztechnische Unterteilung?
Also - erdgeschossige Halle , gesprinklert, BGF=6000 m?.
insgesamt Verkaufsstätte.
Darin: - Verkaufsstätte 4200 m2
- 3 Verkaufsstätten je 600 m2
Diese haben jeweils separate Zugänge und sind nicht miteinander verbunden.
Also müssen die Trennwände zwischen diesen F90 sein? Oder F30 nach Bauordnung Gkl.3 ?
Danke für Hinweise
mfG
M. Koeppen