Hallo Erik,
maßgeblich ist aus meiner Sicht die Aussage der Baugenehmigung.
Allerdings ist fraglich, ob die Behörde hier eine rechtmäßige Auflage formuliert hat, weil immer die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden sind, und was könnte anerkannter sein als eine bauaufsichtlich eingeführte Richtlinie?
Nachfragen beim Genehmiger kann aber nicht schaden, damit man nicht später in eine Zwickmühle gerät, weil man zwar nach Genehmigung, aber nicht nach dem Stand der Technik geplant hat.
Gruß
Matthias Bußmann