Hallo,
ich hätte zwei für mich unklare Punkte zum Thema Brandwand.
1. ein Altbau als Verwaltungsgebäude soll in zwei Brandabschnitte aufgeteilt sein (damals bei der BAugenehmigung gefordert). Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sich rausstellen sollte (durch fehlende Unterlagen der Nachweis nicht gegeben), dass die Wand einer F 90-A Wand entspricht, aber die Standsicherheit nicht gegeben ist.
2. die Brandwand ist in der Länge nicht Durchgängig. Durch einen Innenhof (rechteckig) ist die waagerechte Durchgängigkeit nicht gegeben. Müssen die 5 Meter Brandwand (bei < 120 ), an der inneliegenden Fassade eingehalten werden und damit auch die Fenster enstprechend ausgeführt werden.
Vielen Dank.
Springer