Hi,
Trennwände zwischen Nutzungseinheiten im Dach sind bis unter die Dachhaut zu führen, ansonsten ist die Decke etc. feuerhemmend auszuführen. So die Bauordnung.
Frage:
Gilt diese für beide Decken der Nutzungseinheiten oder nur eine evtl. mit der größeren Brandlast)?
Reicht es aus von der Trennwand zu beiden Nutzungseinheiten hin eine feuerhemmende Decke von je 2,50 m Breite herzustellen, damit der Feuerüberschlag verhindert wird ode rmuss man die DEcke über alles ziehen, da sich das Feuer auch über den Dachstuhl ausbreiten kann?
Gruß Frank