Hi,
habe eine Sporthalle (ohne Wettkämpfe, aber als Aula) für eine Schule mit Nebenräumen, welches als eine Nutzungseinheit ohne notwenidgen Flur angedacht ist.
Es ist zwar ein FLur vorhanden, der aber brandschutztechnische Anforderungen ist, da teilweise offen.
Das Ganze ist ca 600 m? netto.
Halle hat einen direkten Ausgang ins Freie, einen ins Treppenhaus, einen zu einem notwendigen FLur.
Alle Abschlüsse T30-RS.
Eine Brandentstehungsgefahr halte ich für gering. Das einzige Problem ist, dass ein neben der Halle liegender Aufenthaltsraum seinen 2. RW auf den Flur der Sporthalle hat.
Ist so was durchführbar?
Gruß
Frank