Bundesland: Bayern Autor: Karl Zankl ä Gruß an das Forum,
Frage 1:
in der Baybo sind in Art. 25 Satz 2 für die Gebäudeklassen 2-5 die Anforderungen beschrieben.
In Satz drei wird dies relativiert, die Anfoderungen gelten im Dachraum nur, wenn darüber noch ein Aufenthaltsraum möglich ist.
Wenn die nicht der Fall ist, was wird dann verlangt?
FO für Stützen und tragende Wände?
Frage 2:
welche Anforderung besteht an die Dachschräge? Handelt es sich bei der gedämmten und verkleideten Dachuntersicht um eine Decke oder ein Dach?
mit Dank im voraus und einem großen Lob für dieses Forum