Hallo SchillCh ä, hallo FrankK;
ist nicht ganz ok, was FrankK schreibt; ein wenig darf schon gebohrt und geschraubt, genagelt oder geklebt werden; kommt drauf an, was und warum; es gibt hier die Mitteilung des DIBt zum Thema;
Doch die eigentliche Frage ist ob Beschädigungen tolleriert werden können; auch hier kommt es darauf an, was es ist; und ob das der Hersteller fair beurteilt, hängt von der Kompetenz und dem Umsatz des MA ab, der dies beurteilen soll (jeder lebt nur vom Verkaufen, denn nur dann kommt Kohle in den Topf);
kleine Dellen in der Fläche, die nicht zum Verzug der Tür führen, könnten sicher tolleriert werden, im Kantenberich ist dies schon wesentlich kritischer; Risse oder Durchrostungen im Blech sind ein Mangel, der zum Versagen der Tür führen kann; Bohrungen sind dann zulässig, wenn sie im Rahmen der og. Mitteilung genhemigt sind (z.B. nachträglicher Einbau von Spionen mit bis zu 15mm Durchmesser ist zulässig) und wieder mit Stahl /Edelstahlschrauben/-Bauteilen (Schmelzpunkt > 1000° - also kein Alu oder Alu-Pop-Nieten) verschlossen werden, damit keine heißen oder brennbaren Gase in den Hohlraum eindringen können; - ist also nicht so pauschal zu beantworten; am Besten einen SV für Türen hinzuziehen, der die Auswirkungen der Veränderungen bewerten kann; Schweißen an Stahl-Blechtüren ist nicht zulässig (außer beim Herstellungsprozess);
Ich kann ggf. bei der Bewertung oder Suche weiterhelfen? Bei Holz-Brandschutztüren gilt Ähnliches (wobei dort auch nicht geschweißt werden darf!)
MfG
der Feuerteufel