Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall und bin hier ebenfalls ins Grübeln gekommen.
Ein (sehr großzügiger) Dachraum soll folgendermaßen ausgebaut werden:
Das Dachgeschoß ist für Büroarbeitsplätze herzurichten - und es soll zusätzlich eine Zwischendecke für einen Spitzboden (ohne Aufenthaltsräume) eingezogen werden.
Aus Gewichts- und Montagegründen sollen die Zwischendecke und die Stützen aus Stahl vorgesehen werden.
Nach mehrmaligen Lesen der einschlägigen Artikel in der BayBO bin ich zu dem Entschluß gekommen, dass die neue Deckenkostruktion allseitig feuerhemmend bekleidet werden müsste. (einschl. Dachschrägen unter der Zw-Decke, wegen dem Randauflager der Zw-Decke)
Früher hätte ich wohl gesagt, dass alles feuerbeständig sein müsste. Immerhin ist der Spitzboden dafür geeignet, als Abstellraum jede Menge Brandlasten aufzunehmen.
Liege ich damit richtig?
Wie ist es mit der Frage nach dem "möglichen Aufenthaltsraum" im Spitzboden? Dieser ist im Moment nur deshalb kein Aufenthaltsraum, weil er nur einen Treppenzugang (2-ter Fluchtweg fehlt!) und keine Belichtung/Belüftung hat. Man kenn ja die Bauherren, ruck-zuck sind da Dachflächenfenster drin...
Viele Grüße, Tektus
PS: BayBO Art.45 (1) Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben.