Hallo Fachplaner,
In den Prüfzeugnissen für schwerentflammbare Polystsrol-Wärmedämmverbundsysteme taucht als Alternative zu den nichtbrennbaren Brandbarrieren im Sturzbereich häufiger die Forderung nach einem umlaufenden nichtbrennbaren Band auf, das lediglich alle zwei Geschosse erforderlich ist (sogenannten „Bauchbinde“). Eine natürlich interessante, weil sehr kostensparende Alternative für viele Bauherren.
Daß die Schwerentflammbarkeit eines Baustoffs nur mit Brandbarrieren hergestellt werden kann ist ja schon merkwürdig genug (eben ja bekanntermaßen das Ergebnis eines ganz speziellen Prüfverfahrens...), aber nun auch noch eine Geschoßzahl in das Prüfzeugnis zu schreiben erscheint doch sehr gewagt: Wird damit toleriert (von Seiten der Materialprüfer?) daß ein Brand in das WDVS eindringt und sich darin über zwei Geschosse ausbreitet? Dies wäre von Gesetzgeber, der ja speziell die Materialeigenschaft „schwerentflammbar“ festgelegt hat, wohl kaum akzeptiert.
Ein Auftraggeber möchte von mir verläßliche Aussagen zu der Anordnung dieser „Bauchbinde“ in allen möglichen Sonderfällen (bzw. möchte wissen, welche Lösungen ich bei meiner Abnahme akzeptieren würde). Wie z.B. gehe ich vor bei versetzten Geschossen, oder am Dachanschluß, oder bei Anschlüssen an mehrgeschossige Fassadenöffnungen, oder an Giebelwänden?
Die einbauende Firma und auch deren Systemhersteller legt mir dazu allerhand Skizzen vor, die offenbar ebenso unsicher – und natürlich hemmungslos ökonomisch – aufgrund der einfachen Aussage „alle zwei Geschosse eine Bauchbinde“ entstanden sind.
Kann mir jemand entsprechende Fundstellen für Lösungen zu diesem System nennen, oder einen kompetenten Ansprechpartner (Materialprüfanstalt/Hersteller)?
Vielen Dank.
Grüße
Niels Müller