Hallo Kollechinnen und Kollechen,
in der BayBO vor 2008 des Art. 69 (Behandlung des Bauantrage)Abs. 4 stand:
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage solcher Bescheinigungen verlangen.
Gemeint waren hier Bescheinigungen eines Verantwortlichen Sachverständige (SVBau bzw. jezt PrüfVBau), welche anstelle der Behörde den Brandschutztechnischen Nachweis prüfen.
Im einem Vollzugshinweis des Staatsministerium des Inneren wurde diese Notwendigkeit mit "bei hinausgehenden Sachverstandes der Behörde" begründet, bzw. bei besonders schwierigen Nachweisen/Vorhaben
Ich konnte diesen Artikel mit Absatz in der BayBO 2008 bisher noch nicht ausfindig machen??!!?? (oder gibt es diesen nicht mehr?)
--> Für Info wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Rupi