Hallo Herr Moulis,
grundsätzlich kann man sagen, dass eine nachträgliche Belegung eines Zwischendeckenbereiches in einem notwendigen Flur mit Leitungsanlagen nicht zulässig ist.
Setzt man mal voraus, dass der bisherige Zustand genehmigungskonform ist, so ändere ich diesen Zustand, der dieser Genehmigung zugrunde lag. Also muss ich neu planen, demzufolge die "neue" Leitungsanlagen-Richtlinie einhalten, und danach sind solche Kabel nicht mehr zulässig.
Ob man im Einzelfall sagen kann, dass ein neues Kabel zu den 100 vorhandenen Kabeln nicht weiter auffällt, sei mal dahinigestellt. Dies kann aber eben nur im Einzelfall entschieden werden!
Ggf. könnte man aber auch über geeingete Kompensationsmaßnahmen nachdenken wie Brandfrüherkennung verbunden mit einer Alarmierung der Nutzer. Oder man ändert die Konzeption so, dass die Flur kein notwendiger Flur mehr ist (neues Brandschutzkonzept --> Bauantrag, usw.).
Viele Grüße,
Frank Borgert