Zitat aus der IndBauR:
"3.2 Brandabschnitt
Ein Brandabschnitt ist der Bereich eines Gebäudes zwischen seinen Außenwänden und/oder den Wänden, die als Brandwände über alle Geschosse ausgebildet sind.
3.3 Brandabschnittsfläche
Die Brandabschnittsfläche ist die Fläche des Brandabschnitts zwischen den aufgehenden Umfassungsbauteilen."
Zitat aus den Erläuterungen zur IndBauR:
"Brandabschnitt/Brandabschnittsfläche
Die Brandabschnittsfläche ist nicht die Fläche, die sich aus der Summe der
Flächen der einzelnen Geschosse ergibt, sondern die Nettofläche des Brandabschnittes innerhalb dessen Grundfläche. Der Brandabschnitt ist der Bereich eines Gebäudes zwischen seinen Außenwänden und/oder den Wänden, die
als Brandwände über alle Geschosse ausgebildet sind."
Sollte irgendwo eine andere Definition stehen oder die Addition der Geschossflächen beschrieben sein, halte ich das schlicht für falsch.
Viele Grüße,
Frank Borgert