@Krefelder: Wer hat denn bei der Begehung festgelegt, was ein Mangel ist? Falls da ein "Fachmann" bei war, wird der eigentlich auch sagen können, in welcher Reihenfolge die Mängel abgearbeitet werden sollen / müssen. Falls Sie keinen "Fachmann" dabei hatten, sollten Sie eine solche Begehung ggf. i.V. mit der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes beauftragen. Häufig läßt sich durch kleinere Maßnahmen relativ viel Geld sparen.
Beispiele:
Unternehmer, die Schotts herstellen, neigen häufig dazu, z.B. in Kellerbereichen jede massive Wand als "Brandwand" zu bezeichnen und Leitungsdurchführungen zu schotten. Klar, Sie wollen Geld verdienen und wissen es nicht besser. Ein Fachplaner, der eine Konzeption erarbeitet hat, weiß aber, dass solche Bereiche häufig brandschutztechnisch nicht getrennt sind, also keine Abschottung erforderlich ist.
Durch Schaffung einer 400m?-Einheit verbunden mit dem Austausch einer Treppenraumtür kann oftmals auf die Ertüchtigung von Flurwänden (Oberlichter raus, Leitungsdurchführungen schotten usw.) verzichtet werden.
@Hr. Rüttinger
Ich halte eine solche Prioritätenliste für relativ gefährlich, da sie in den Händen von Laien (ich habe da ne Liste im Internet gefunden und die muss ich nur eben abarbeiten) durchaus gefährlich sein kann. Sicherlich kann man sagen, dass die Sicherstellung der Rettungswege (insbesondere des 1. RW) oberste Prio sein wird, aber ich halte es für sehr schwierig, danach folgende Maßnahmen festzulegen (ist bei einem funktionierenden 1. RW die Schaffung von Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge wichtiger als eine Sicherheitsbeleuchtung oder eine flächendeckende BMA-Überwachung oder das Verschließen von Deckendurchbrüchen...)
@Piet:
"ALLES was zur Umsetzung des Konzeptes notwendig war/ist MUSS unverzüglich in Angriff genommen werden!!!"
Das halte ich für etwas übertrieben. Immerhin hat man nach Erteilen einer Baugenehmigung erst mal 3 Jahre Zeit, das BV umzusetzen.
Hinzu kommt, dass eine Vielzahl von Maßnahmen i.d.R. auch erhebliche Kosten verursacht. Hier muss man als Fachplaner halt in Abstimmung mit allen Beteiligten (ausdrücklich einschließlich den Genehmigungsbehörden) einen sinnvollen Maßnahmenkatalog zusammenstellen. Es macht keinen Sinn,, zu fordern, dass der Kleinbetrieb in den nächsten 4 Wochen alle Mängel abstellen muss, und der nach 2 Wochen zu macht, weil er das Geld dafür nicht hat. Auch selbstverständlich, dass das nicht solche Maßnahmen betrifft, die als "konkrete Gefahr" gesehen werden können. Hier ist selbstverständlich unverzügliches Handeln gefragt.
Viele Grüße,
Frank Borgert