Autor: W. Linhardt Sehr geehrter Herr Schneider-Schikorr,
Zu Ihrer Anfrage an das Forum können folgende Hinweise gegeben werden:
Da die Bezeichnung "Sachverständiger" für sich allein genommen keine geschützte Bezeichnung darstellt, kann es dafür auch keine Fortbildung geben, die "zum Sachverständigen für Brandschutzprüfung" qualifiziert.
Die genannte Verwaltungsvorschrift ("gem. VwV") ist mir (aus bayerischer Sicht) leider nicht bekannt. Im Internet ersichtlich ist jedoch die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Garagen, Verkaufsstätten und Versammlungsstätten) vom 10. April 2002 (GABl. S. 382). Nach meiner Erfahrung wird dieser Prüfbereich häufig mit dem vorbeugenden Brandschutz verwechselt.
Im Übrigen deutet die Bezeichnung "Bauverständiger" darauf hin, dass Ihr Kollege bei einer Behörde tätig ist. Insofern darf darauf hingewiesen werden, dass die berufsständischen Fortbildungseinrichtungen - Architektenkammern oder Ingenieurkammern - auch Angestellten und Beamten offenstehen. Auch von berufsständischen Verbänden werden qualifizierte und qualifizierende Fortbildungen - aber wohl eher unter der Bezeichnung "Fachplaner" - angeboten.
MfG W.L.