Hallo Kollegen ,
ich sitze und schwitze gerade über folgendem Sachverhalt.
Ein Haus der Gebäudekategorie 4 - Baujahr um 19.20 , EG und OG werden als Tanzcafe genutzt , im DG soll nun nachträglich die Betreiberwohnung realisiert werden.
Der Betreiber wünscht eine sichtbare Dachkonstruktion , alle tragenden Holzbauteile(es handelt sich um ein Pfettendach mit stehendem Stuhl und sichtbaren Mittelpfetten) sollen also natursichtig bleiben.
Nun die Frage::: nach BO - Sachsen müssen für tragende Bauteile die Qualitäten "hochfeuerhemmend" realisiert werden. Hier nun gilt aber noch ein Zusatz der BO , welcher da heißt : gilt für Geschosse im Dachraum nur , wenn darüber noch Aufenthaltsräume möglich sind.
Heißt also für mich - keine Anforderung für tragende Bauteile /Stützen der Pfetten und die zugehörigen Dachpfetten.
Sehe ich das richtig !!!!
Danke für jede Richtigstellungen.
MFG RR