Autor: Logiker Hallo zusammen,
@Vonhof
Nach einem Gespräch mit dem Staatsministerium des Inneren wurde mir mitgeteilt, dass es nicht Intention der neuen Bayerischen Bauordnung sei, nach der Fertigstellung eines Gebäudes ZWANGSLÄUFIG/SYSTEMATISCH die Vorlage aller notwendigen Bescheinigungen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzufordern.
Gerade dieses Prinzip ist jedoch in anderen Bundesländern (bspw. Hessen) vorgesehen.
Im Bayern wolle man eben die Eigenverantwortung der Bauherren forcieren. Da bedarf es nicht eine Zwangsreglementierung der Bauherren durch die Bauaufsichtsbehörde, in dem man die Bescheinigungen einfordert. Der Bauherr wisse ja schon, was er muss und welches Risiko er bei einer Unterlassung eingehe.
Das Sie als Verantwortlicher Sachverständiger / Prüfsachverständiger Brandschutz da eine andere Einstellung dazu haben (Thema Haftung als Privatperson vs. Narrenfreiheit als Angestellter im öffentlichen Dienst) ist zum Einem nachvollziehbar und zum Anderen selbstredend hochlöblich.
@Vonhof
Andere Prüfverordnungen (bspw.) Hessen verzichten zwar ggf. auch auf Prüfungen durch Prüfsachverständige, aber nur wenn die Prüfung auf betriebssicherheit und Wirksamkeit durch amtliche Prüfungen oder aufgrund anderer RECHTSVORSCHIRFTEN erfolgt:
"Die Prüfungen nach Abs. 1 und 2 sind nicht erforderlich, soweit amtliche Prüfungen oder Prüfungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften an den technischen Anlagen und Ein-richtungen durchgeführt werden, die die Feststellung ihrer Wirksamkeit und ihrer Betriebs-sicherheit einschließen."
Das ist schon ein kleiner Unterschied, ob eine amtliche Prüfung oder eine explizit gesetzlich geforderte Prüfung (wer führt denn in der Regel diese Prüfungen durch?) oder einfach irgendeine GLEICHWERTIGE Prüfung als Kompensation dient...
@Tasso9x
Ich habe mich zwischenzeitlich emanzipiert und erkenne den gleichwertigen Sinn beider Berufsgattungen (Prüfsachverständiger Brandschutzt / Prüfsachverständiger Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen) als gegeben und Notwendig an.
Von daher sollten einem gestanden Prüfsachverständigen solche verbalen Anfichtungen nicht nahe gehen.
Wichtig ist, dass jeder seinen Job macht und nicht versucht, dem Anderen Vorgaben zu machen, die dieser dann auf seine Kappe nehmen soll.
Hierzu zwei Beispiele:
1) Ein Prüfsachverständiger für Brandschutz (oder ggf. ein Konzeptersteller) sollte sich nicht erdreisten, eine technische Kompensationsmaßnahme festzulegen, die er selber nicht vollkommen beherrscht / verantwortet und deshalb die Verantwortung dem Prüfsachverständigen Technik übertragen (Als Kompensation für die fehlenden Brüstungshöhen als Brandüberschlagsschutz im Hochhaus ist eine Fassadensprinklerung einzubauen. Die technische Auslegung sowie die Betriebssicherheit und Wirksamkeit der Sprinkleranlage ist durch einen prüfsachverständigen für Sprinkleranlagen zu bescheinigen ...)
2.) Ein Prüfsachverständiger Technik sollte in seinem Prüfbericht auf offensichtliche Abweichungen von dem vom Prüfsachverständigen (ggf. Konzeptersteller) definierten / akzeptierten Stand der Technik neutral hinweisen und ggf. seine Bedenken als Hinweis anbringen.
Er hat die Übereinstimmung mit öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu bescheinigen. Die Begriffe Betriebssicherheit und Wirksamkeit sind hierbei im Hinblick auf explizite öffentlich-rechtliche Anforderungen zu relativieren (auch wenn es sehr sehr weh tun kann...)
Ggf. muss er den Verfasser der öffentlich-rechtlichen Anforderungen um explizite Klärung des "Behördenwillens" bitten.
Ist dieser aber explizit und allumfassend definiert (siehe Bspw. Beispiel 1)muss man den Prüfbereicht / die Bescheinigung eben entsprechend formulieren und die Entscheidung des Prüfsachverständigen Brandschutz / der Bauaufsichtsbehörde, ob diese Hinweise gewürdigt werden, tolerieren.
Blöd ist nur, dass jetzt keine Zwangsläufigkeit mehr zu bestehen scheint, dass die Prüfberichte auch tatsächlich an die Bauaufsichtsbehörde / den Prüfsachverständigen Brandschutz gelangen. Hier hilft vielleicht die PrüfVBau §13, Abs (5) weiter.
Alles in Allem hat es Herr Vonhof richtig beim Namen genannt:
Es geht um hauptsächlich die Verantwortung.
Ich bin gespannt, wie der Prozess über die Eissporthalle ausgeht.
Vielleicht erkennt dann mancher Bauherr / Betreiber / Prüfsachverständiger / "Möchtegernprüfer" / Bauaufsichtsbehörde, dass es auch mal um den eigen "A.." gehen kann.
Bei der Vergabe einer Prüfaufgabe mit der Zielvorgabe Gleichwertigkeit, Betriebssicherheit und Wirksamkeit an eine ungeeignete Person/Organisation wird sich vermutlich die Verantwortlichkeit nicht weiter delegieren lassen, denn der Auftraggeber hätte sich zum einen von der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmer überzeugen und zum anderen die Vollständigkeit des geschuldeten Werks (Prüfbericht mit Aussage hinsichtlich Betriebssicherheit und Wirksamkeit, Übereinstimmung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen ...) überprüfen müssen.
Ab nun drehen wir uns im Kreis.
Warten wir ab, was passiert und sorgen so lange dafür, dass wir unseren Job richtig machen.
Ihr Logiker