Autor: Logiker Hallo,
das nachfolgende ist natürlich meine persönliche Meinung, die durchaus nicht den Tatsachen entsprechen muss, aber ich würde das so sehen:
Hiermit ist gemeint, dass es sich um eine "ganz normale" Lüfungsanlage handeln kann und auch muss. Was bei einer "ganz normalen" Lüftungsanlage zu beachten ist, leitet sich AUCH aus der jeweils betroffenen Bundesland gültigen (Muster)Lüftungsanlagenrichtlinie ab.
Das soll z. B. bedeuten, dass da "ganz normale" BSK in die Trennwände gebaut werden sollen (insofern notwendig) und dass man da keine Tricksereien an den Stellantrieben der BSK´s durchführen muss/darf (bspw. zur Pseudoentrauchung), die der jeweiligen (Muster)Lüftungsanlagenrichtlinie bzw. der Bauordnung / der ABZ widersprechen würde (Früher gab es bspw. mal eine sogenannte "Feuerwehrschaltung", bei der die Antriebe entegen der ABZ so manipuliert wurden, dass die BSK bspw. stromlos aufgingen bzw. der interne Thermokonatkt gebrückt wurde, um bspw. bei Verkaufsstätten eine "Kaltentrauchung" über das Leitungsnetz erzwingen zu können. Zum Glück haben die Feuerwehren - zumindes bei uns - wieder umgedacht und verlangen nicht mehr so einen "Schrott").
Ich würde mich demnach an die in meinen Bundesland jeweils aktuell gültigen Bestimmung halten.
Ich wünsche Ihnen und dem Forum
Ein frohes Weihnachtsfest
Ihr Logiker