Hallo Rainer,
dann müsste noch "ausreichend überwacht" definiert werden.
Wenn die Akten geschützt werden sollen (z.B. durch einen frühzeitigen Löschangriff durch Ersthelfer oder die Feuerwehr) muss eine Aufschaltung erfolgen, ob auf die Feuerwehr (bei wichtigen Akten eher sinnvoll) oder auf einen Pförtner / Wachdienst o.ä. sei mal dahingestellt.
Eine Überwachung ist natürlich mit funkvernetzten RM auch möglich. Stellt sich nur die Frage, wer prüft die (TPrüfVO?) und wer stellt somit sicher, dass die Anlage dauerhalft funktioniert (= wirksam und betriebssicher ist)?
Wenn hier wichtige Akten gelagert werden, würde ich nach Möglichkeit eine "ordentliche BMA" errichten lassen und die zumindest auf eine ständig besetzte Stelle aufschalten. Kommt aber halt immer auf den Einzelfall an.
Bei ganz wichtigen Akten sollte man evt. mal nicht nur über die Brandfrüherkennung, sondern auch über eine daran angeschlossene automatische Löschanlage nachdenken!?!
Viele Grüße,
Frank Borgert