Hallo W. L.,
Sie haben in Ihrer letzten Antwort den Gedanken aufgenommen, den ich umsetzen will. Ich möchte nur keine Glaswand mit diesen Anforderungen sondern die Türen im EG zum Flur sollen feuerhemmend und rauchdicht werden.
Es ist auch schwer aus der Ferne darüber zu diskutieren. Ich versuche nochmal es anders zu beschreiben.
Mein Grundgedanke ist, dass ich den offenen Bereich nicht als Atrium deklariere sondern als Luftraum zum notwendigen Flur im OG zuschlagen möchte.
Zur Vereinfachung möchte ich diesen offenen Beeich mal als Atrium bezeichnen, damit das Verständnis besser wird.
Gut.
Ich habe im Innern des Gebäudes ein Atrium, was 1 1/2 Geschosse hoch ist.
Links und rechts am Atrium liegen notwendige Flure. Alle anderen Seiten sind geschlossen.
Die notw. Flure im EG sind mit einer Tür (um die es in dieser Fragestellung geht) vom Atrium getrennt.
Die notw. Flure im OG sind zu diesem Atrium auf einer Breite von 5 m geöffnet, ansonsten sind es ganz normale Flure.
Das Atrium hat nur vom Flur im EG einen Zugang und liegt ca. 1/2 Geschosse nach oben versetzt und besitzt Stufen. Da die ganze Sache spiegelbildlich ist, gehen die Stufen auf der anderen Seite wieder runter und man kommt in einen weiteren notwendigen Flur im EG.
Die Ver- und Entrauchung lassen wir mal außen vor.
Grundsätzlich gibt es ja das Sicherheitskonzept, dass ein Gebäude zum Treppenraum hin immmer sicherer wird. Normalerweise wird jedes Geschoss auch über ein Treppenraum erschlossen.
Bei mir ist auch ein Treppenhaus vorhanden, nur an anderer Stelle.
Im vorliegenden Fall sind der Flur im EG und OG über dieses Atrium verbunden, was unzulässig ist, da die geschossweise Abschottung nicht vorhanden ist. Wie oben beschrieben fehlt ja theoretisch das Treppenhaus oder eine geschlossene Decke (feuerhemmend).
Jetzt habe ich mir gesagt, dass es grundsätzlich egal ist wie groß/hoch ein Flur sein kann, zweitens dass jedes Geschoss immer auf einem Niveau liegen muss.
Daraus habe ich abgeleitet, dass das Atrium zum OG zählt und als notwendiger Flur deklariert werden kann. Die geschossweise Schottung muss dementsprechend in der Qualität der tragenden und aussteifenden Bauteile erfolgen. Somit sind die Türen feuerhemmend und rauchdicht auszubilden. Die Wände erfüllen auf jeden Fall die Anforderung.
Jetzt kommen wir zum Nachteil:
Alle notwendigen Flure im OG sind aufgrund des Luftraumes des Atriums miteinander verbunden und somit nicht mehr unabhägnig voneinander zu benutzen.
Deswegen muss ich irgendwie eine rauchtechnische Trennung bringen. RS-Türen tun dies nur bedingt, da ich nicht alles vom Atrium getrennt bekomme aufgrund der Anordnungsmöglichkeit der Türen.
Somit wäre eine Idee im Atrium eine Entrauchungsöffnung als Oberlicht zu bringen. Das wiederum funktioniert nicht, da das Dach feuerbeständig sein muss. Eine machinelle Entrauchung würde wiederum funktionieren.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass ich Rauchschürzen einbaue entlang der Öffnung zum Atrium und parallel zum Flur, die sich bis auf 2,50 m absenken. Dies halte ich für die sinnvollste Alternative
Ich hoffe, diese einzelnen Gedankenschritte bringen einen Außenstehenden etwas näher, wenn nicht nochmal nachfragen.
Gruß Frank