Hallo,
vielleicht noch beachten:
die erwähnte dichtschließende Zugangstür zur Nutzungseinheit aus dem Treppenraum, wenn A > 200 m? ....
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen
1. zu ..........., sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mit einer Fläche von mehr als 200 m2, ausgenommen Wohnungen, mindestens T 30 RS Abschlüsse haben.
mfg
aus dem Schwarzwald