Autor: Logiker Sehr geehrtes Forum,
die prinzipiellen Bedenken von Herrn Vonhof empfinde ich als berechtigt.
Eine Gaslöschanlage, welches System auch immer, ist kein Kinderspiel, dass man einfach mal so entscheidet, baut und dann von niemanden Neutralen "abnehmen" lässt.
Auch, wenn "angeblich" KEINE Personengefährdung besteht (das sehe ich anders) gibt es hier genug Gründe, die Anlage exakt von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Hier habe ich eben zuviele schlechte Erfahrungen gesammelt.
Zudem gibt es vielleicht auch andere Gründe, außer dem Sachversicherer, eine solche Anlage neutral prüfen zu lassen.
Bspw. aufgrund der BG-Vorschriften (wie weisen Sie nach, dass keine Gefahr für Ihre Mitarbeiter gegeben ist - wir reden hier immerhin von Druckbehältern und erstickenden Gasen mit Temperaturabsenkung beim Ausströmen).
Bspw. wird in einigen Baugenehmigungen die Installation von Gaslöschanlagen (oder vergleichbaren Löschanlagen) gefordert, wenn eine gewisse Brandlast im Doppelboden überschritten wird (und schon haben wir im Serverraum anstatt einer "nice-to-have-Anlage" eine bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Löschanlage, die u. A. der Prüfpflicht durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige unterliegen kann.
Nun ein paar Beispiele/Fragen aus dem Leben:
- Wer garantiert Ihnen, dass ein mit FM200/NOVEC1230/... angetriebener Pneumatik-Zylinder tatsächlich funktioniert? Es ist Luftfeuchtigkeit im Schlauch, der Joule-Thomson-Effekt beim Ausströmen des Gases kühlt den Schlauch, Drcukminderer/Zylinder ab, der Zylinder friert ein? Ach, Sie haben eine Zulassung/Systemanerkennung dafür vorgelegt bekommen? Dann lesen Sie die mal ganz genau, denn in aller Regel gilt diese nur für CO2/N2 als Triebmittel, welches aus einer Pilotflasche und nicht aus einer Löschgasflasche kommt...
- Sind Sie sich ganz sicher, dass Ihre Druckentlastungsöffnung groß genug ist? Die Berechnungsprogramme der Hersteller gehen immer von einer direkten Ableitung an der Außenwand ohne weiteren Kanal, Lüftungsgitter, Vogelschutzgitter, Entrauchungsklappe, Umlenkungen aus? Sie haben sicher einen Kanal, sonst bräuchten Sie keinen Pneumatikantrieb ? Diese Kanaldruckverluste werden ABSOLUT unterschätzt. Wieviel Pa hält Ihre Tür, Leichtbauwand, Scheibe aus?
Ich hatte mal einen Fall (allerdings kein katalytisches Löschmittel) bei denen der Ingenieur nach langem Drängen von mir gerechnet hatte und dann bei 6.000 Pa !!! mit Rechnen aufgehört und schließlich eingelenkt hat.
- Katalytische Löschmittel dehnen sich ja gar nicht aus, deshalb brauche man doch keine Druckentlastung bzw. wenn überhaupt, nur eine ganz ganz kleine ???:
Rechnen Sie mal: Druck Treibgas x Flaschenvolumen + Verdampfung des Löschmittels (Flüssig in Gasphase) + Erwärmung des Gases durch Temperatur.
Sie kommen immer grob in den Bereich eines zusätzlichen Raumvolumens, also 1,0 bar / 100.000 Pa Überdruck bei absoluter Dichtheit.
- Räume brauchen doch nicht dicht zu sein, dass Löschmittel ist doch harmlos???
Wenn die Undichtigkeiten so groß sind, dass der Druck abgebaut werden kann, wirkt die Anlage auch nicht (Haltezeit - und nichts ist wichtiger).
Was würden Sie übrigens sagen, wenn Sie auf einem Flur entlanglaufen und Ihnen auf einmal diffus Löschgas mit Pyrolysegasanteilen um die Ohren pfeifft. Wielleicht bekommen Sie Panik, einen Herzanfall, ....
- Sie sollten tatsächlich überlegen, ZUSÄTZLICH mit einer RAS arbeiten, die intern alarmiert und die Lüftung prophylaktisch ausschaltet, damit die optischen Rauchmelder ihre Arbeit machen können.
- Können Sie tatsächlich innerhalb von 10s aus dem Raus draussen sein und die Tür ist hinter Ihnen geschlossen? Wenn nein (und da bin ich mir ziemlich sicher), haben Sie u. A. folgende Alternativen:
A) Verzögerungszeit erhöhen:
Löscht Ihre Löschmittel immer noch korrekt, wenn sich der Brand weiter ausgebreitet hat? Jetzt kommt Herr Vonhof!!! Es ensteht bei zu später Flutung ggf. Flusssäure, die man schon als EINIGERMASSEN Korrosiv bezeichnen könnte. HF-Dämpfe tuen auch den Bronchien nicht so gut, wobei wir wieder bei der BG angekommen wären.
B) Drinnen bleiben:
Das tun Sie auch, wenn es hupt, piept, blinkt, qualmt und zischt?
C) Eben bei 10s Fluten und erst nach 15-Xs die Tür hinter sich schließen:
Sie meinen, dass Sie dann noch die Löschwirkung haben?
Sie meinen, dass die Tür dann noch zufällt
- An die Aufstellung des Löschmittels / der Löschzentrale muss man bei FM & Co. ja keine Anforderungen stellen ???:
- was passiert, wenn eine solche Flasche einfach mal so auslöst (das tuen die nicht??? - und ob - ich bekomme öfters deswegen Anrufe)? Was passiert, wenn die Bersteinrichtung kommt?
Der Raum steht dann unter Löschmittel:
- Können Sie jetzt noch darin atmen? Was sagt jetzt die BG?
- Hält der Raum den Druckstoß aus?
_ Ist der Raum ausreichend belüftet / überwacht ? Haben Sie optische/akustische Einrichtungen, falls die Belüftung ausfällt / eine BSK fällt?
- Sind Sie sich ganz sicher, dass der Lieferant der Gaslöschtechnik sich allumfassend um diese Problematik schert?
-Ich könnte Ihnen hier noch mehr nennen, aber Sie wiegen sich ja so oder so in Sicherheit.
Falls Sie doch einmal eine schwache Stunde habe, rufen Sie einfach einen baurechtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Löschanlagen an und fragen nach dem Preis für eine Abnahme, Sie werden überrascht sein, wie wenig das kostet und wie viele Mängel er an Ihrer Anlage finden wird...
Herr Vonhof kennt zumindest einen davon...
Ihr Logiker