Vielen Dank für Ihre Antworten,
ich habe in der Zwischenzeit im Kommentar zur HBO versucht eine Antwort zu finden - denn Ingenieurverstand ist zwar prima, Juristen lesen aber nun mal nur Gesetzestexte und urteilen danach. Und wie sagte unser Baurechtsprofessor immer: ´ein Blick ins Gesetz hilft weiter´.
Gemäß der Kommentierung wird unterschieden zwischen
a) Bauteilen die den Raumabschluss zwischen Innenraum und natürlicher Umgebung herstellen (A-Baustoffe)
und
b) Bauteilen, die an der Außenwand befestigt werden (z.B. Wärmedämmung)(B1-Baustoffe)
Fenster zählen demnach zur Kategorie a, mit Erleichterungen für die Fensterprofile, die Profildämmung und die Dichtungsstoffe (siehe Fußnote 2 zur Anlage 1 HBO).
Der Sonnenschutz würde dann, kleinlich betrachtet, ebenfalls zur Kategorie a zählen, wenn es sich um ein Komplettsystem handelt (Fenster inkl. Sonnenschutz).
Er würde zur Kategorie b zählen, wenn er als seperates Bauelement an der Fassade befestigt ist. Entsprechend müßte er dann schwer entflammbar sein.
Weitere Meinungen sind willkommen!
mit kollegialen Grüßen
A. Stenzel-Twinbear