Autor: Norbert Bärschmann Hallo Rupi
Dächer von Industriebauten müssen eine "Harte Bedachung" nach Art. 33 BauBO haben. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass eine Brandausbreitung bei entsprechend großflächigen Dächern nicht möglich ist bzw. behindert wird. Die letzte Forderung ergibt sich aus der Industriebaurichtlinie Ziffer 5.11, das heißt es handelt sich um zwei unterschiedlichen Forderungen mit unterschiedlichen Anforderungen und Prüfungen (siehe die von Dir aufgezähte Prüfnorm oder Herstellungsnormen).
Die Dächer von Industriebauten haben in der Regel eine nicht unerhebliche Brandlast. Nach BS- Atlas (Ziffer 4.2, Seite 19) haben bestimmte Dächer eine vergleichbare Brandlast wie 14 l Heizöl je m? Dachfläche. Das bedeutet auf Dächern von Industriebauten sind "mehrere Tanklaster Diesel" oder vergleichbarer Brennstoff verteilt. Wenn die brennbaren Wärmedämmungen erst mal brennen, kann die bestausgerüstete Feuerwehr nicht mehr eingreifen. Dann ist nicht nur das Dach, sondern das gesamte Gebäude nicht mehr zu retten.
Die Brandentstehung und die Brandausbreitung auf Dächern soll behindert werden, vor allem ist dieses Schutzziel bei entsprechend großen Dächern umzusetzen.
Zu 1. In der Industriebaurichtlinie werden die zugelassenen Dächer aufgezählt.
Eigene zusätzliche Beispiele kenne kenne ich nicht (verweise aber auf den Brandschutzatlas Ziffer 4.2 Seite 23, Beispiel D)
zu 2. Grundsätzlich reichen Dächer mit einer Harten Bedachung nicht aus das geforderte Schutzziel zu erreichen, da z.B. unter Dachziegeln brennbare Wärmedämmung erlaubt ist. Außerdem sind auch andere Dächer als Harte Bedachung eingestuft, welche relativ viel Brandlast aufweisen dürfen.
Vergleiche doch mal die Anforderungen und die Schutzziele zwischen den beiden unterschiedlichen Anforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bärschmann