Bundesland: Niedersachsen Autor: Thorsten ä Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
Feuerschutzabschlüsse in bahngebundenen Förderanlagen sind feuerbeständig auszuführen und gemäß deren allg. bauaufs. Zulassungen selbstschließend einzubauen. Um diese Funktion zu ermöglichen ist sicherzustellen, dass der Schließbereich des FSA auch freigehalten wird bzw. freifährt.
Was jedoch passiert, wenn der Notausschalter betätigt wurde, z.b. um einen Personenschaden zu vermeiden? Aus Sicht Personenschutz dürfte die Anlage bei gedrücktem Notaus nicht anfahren, aus Gründen des Sachwerteschutzes ist dieses aber sicherzustellen. Und bevor die Diskussion um die Höherwertigkeit des Lebens vor Sachschutzgründen aufkeimt: man stelle sich vor, dass bei Erkennen eines Brandes der Mitarbeiter an der Fördertechnik dem Unternehmer etwas Gutes tun möchte und somit vor Verlassen des Bereiches den Notausschalter der Anlage betätigt, bevor der FSA durch Rauchmelder ausgelöst zufährt.
Fakt ist, dass bei Drücken der Notausfunktion, z.b. um einen Personenschaden zu vermeiden, die Anlage sofort anhalten muss. Ein Freifahren des Schließbereiches ist dann nicht möglich. Somit ist aber die Funktion des Feuerschutzabschlusses (z.b. bei Kettenfördertechnik) in Frage gestellt.
Wie sehen Sie dieses Thema? Gibt es Vorschriften, in denen dieses geregelt ist?
Für sachdienliche Informationen wäre ich Ihnen sehr dankbar.