Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Thomas Andre ä Hallo,
meine Frage betrifft den zweiten Rettungsweg aus bestehenden Vereinsräumen im UG einer Mehrzweckhalle.
Die Brüstungshöhe beträgt innen durchgängig ca. 2m, von außen sind die Fenster ebenerdig zugänglich.
-Genügt die Zugänglichkeit der Feuerwehr zu den Fenstern von außen als zweiter Rettungsweg oder muß die Brüstung von Innen von den Besuchern über geeignete Hilfsmittel (zugelassene(?)Leiter o.ä.) sichergestellt werden?
-In drei Räumen sind Schiebefenster, in einem 4. nur Fenster mit Kippbeschlägen eingebaut. Muss dort min ein Fenster als Öffnungsflügel umgerüstet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Andre