Anforderungen für Rettungswegpläne ergeben sich aus:
Verordnung über Arbeitsstätten 2004
§ 4 (4) .....
Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage,
Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.
oder Sonderbauvorschriften
wie VstättVO
§ 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
(1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden.
(2) Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.
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Grundsätzlich ist ein besonderer Rettungswegplan nur dort erforderlich, wo die bauliche Anlage unübersichtlich erscheint oder besondere Gefahren vorliegen oder aber wo besondere Einrichtungen, Bestuhlungen etc. baurechtlich genehmigt sind und z.B. vom BRA vor Veranstaltungsbeginn solche genehmigten Pläne auf Übereinstimmung geprüft werden.
Ich halte die weitläufige Praxis mit Erstellung von Fluchtwegplänen und Aushang an allen möglichen Stellen für Quatsch, völlig überzogen und für eine unnötige Geldausgabe.
Bei einer eindeutigen Fluchtwegkennzeichnung sind Aushänge meiner Meinung nach überhaupt nicht erforderlich.
Lediglich eventuell ein Plansatz von jedem Geschoss als genehmigte Darstellung der Rettungswegführung in der Ablage für einen Brandschutzbeauftragten oder sonstigen Verantwortlichen Betreiber halte ich für völlig ausreichend.
Die Vstätt gibt es vor in Form von einem Aushang an einer Stelle z.B. vor.
Bei Bürogebäude in üblicher Form mit klarer Rettungswegführung und Kennzeichnung meiner Meinung nach völlig überflüssig und sinnlos.
Plansatz der genehmigten Rettungswegführung für den Betreiber und ev. Brandschutzbeauftragten völlig ausreichend für die Ablage.
Erst Recht bei Wohngebäuden.
Lieber ein Hinweisschild zuviel als einen ´schönen Planaushang´,den keiner anguckt.
In den meisten meiner Brandschutzkonzepte und Stellungnahme verzichte ich auf die Forderung zur Erstellung von Rettungswegplänen, erst Recht in Form von Aushängen an den unmöglichsten Stellen, zugepflastert im Gebäude.
Tschüss vielleicht hatt´s geholfen