Anforderung zur Kennzeichnung der Rettungswege, der Beleuchtung der Kennzeichen und der Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich aus den Sonderbauvorschriften (z.B. VkVO, VstättVO, IndbauRL,..)und den Arbeitsstättenrichtlinien.
Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen sind in der BGV 8A wie zitiert.
Eine Übersicht von Normen auch in
http://de.wikipedia.org/wiki/Notbeleuchtung
tschüss