Autor: Peter Schwarz Hallo Michael,
die Bestimmungen zu Feuerlöschern bei Gefahrguttransporten sind im ADR 2007 im Unterabschnitt 8.1.4 aufgeführt.
Der entsprechende Text kann unter:
www.bmvbs.de/Anlage/original_1014202/ADR2007-Teil8.pdf
beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung heruntergeladen werden.
Gemäß Anlage 2 GGVSE sind bei Gefahrguttransporten Feuerlöscher alle 2 Jahre zu prüfen
www.bmvbs.de/Anlage/original_983411/GGVSE2007-Fassung-24.11.2006.pdf
Die Regelungen für Omnibussen sind in §35g der StVZO zu finden.
Viele Grüße
Peter