Insgesamt finde ich es beim Vergleich der Richtlinien und Verordnungen schon erstaunlich, dass früher nach VStättV ganze 150 (ortsunkundige) Personen je 1 m Fluchttürbreite angesetzt werden konnen, während die ASR 10/1 bei 1 m Türbreite nur max. 20 (ortskundige) Personen zuließ.
Erfreulich finde ich die Entwicklung, dass bei der Novellierung der meisten Richtlinien und Verordnungen sich die neue Herangehensweise durchsetzt, dass je 60 cm Fluchttürbreite 100 Personen angesetzt werden können, wobei das Mindestmaß der Tür dann aber 1,20 m sein muß und nur in 60 cm Schritten vergrößert werden darf.
Aber um noch einmal auf die ASR 10/1 zurückzukommen: Diese hat m.E. ja als primäres Ziel die sinnvolle Breite von Verkehrswegen im Blick (denn wenn das klappt, klappt auch der Fluchtweg!).
Allerdings frage ich mich schon, wer im Arbeitsalltag ernsthaft mit 1,25 m breiten Türen arbeitet. Eine solche Tür ist mit nur einem Türflügel höchst unkomfortabel, daher wir es in der Realität wohl oft eine zweiflügelige Tür sein, mit einem 85-er Gehflüchel und einem 40-er Standflügel.
Und was ist dann für die täglichen Arbeitsabläufe gewonnen, wenn an der engen Tür der eine auf den anderen wartet?
Viele Grüße,
Robert, alias Tektus