Autor: Norbert Bärschmann Hallo Joker 5
Wie Herr Linhardt bereits bemerkt hat, ist der Betreiber für den Brandschutz verantwortlich. Vom Betreiber müssen Sie bestellt werden. Dazu gehört auch eine Festlegung der Aufgaben.
Wenn der Betreiber sich im Brandschutz nicht so richtig auskennt (ist die Regel), müssen Sie dem Betreiber schon bei der Festlegung Ihrer Aufgaben helfen.
Wenn Sie nicht genau wissen, was Sie als Brandschutzfachkraft dürfen oder welche Brandschutzanforderungen in Ihrem Betrieb umzusetzen sind, interessiert mich die Art der Ausbildung die Sie genossen haben.
Wenn Sie im betrieblichen Brandschutz tätig werden wollen, benötigen sie als "Einstieg" in das Thema eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
Für Personen ohne Vorbildung im Brandschutz dauert diese Ausbildung 64 Unterichtseinheiten (Rechtliche Grundlagen, Brandlehre, Brandrisiken, Baulicher Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz, tragbare Feuerlöscher, Organisatorischer Brandschutz, Aufgabe der Feuerwehren).
Diese Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten, die Rechte und Pflichten gehören natürlich auch zu den Inhalten.
Die Sicherung des betrieblichen Brandschutzes wird meist unterschätzt.
Nur als Beispiel:
Brandschutzplaner oder Architekten planen neue Gebäude z.B. in Ihrem Betrieb (natürlich auch für andere Einrichtungen). Dazu gehören auch die genehmigungsfähigen Umbauten (Auflistung nicht ganz vollständig). Aber spätestens nach Fertigstellung und Übergabe sind diese Arbeiten für die Brandschutzplaner abgeschlossen.
Wenn die Gebäude übernommen werden kommen Sie ins Spiel. Sie müssen Ihren Betreiber bei "allen" Brandschutzfragen im Zeitraum der Nutzung unterstützen (in der Regel 40 Jahre). Das bedeutet bei der Inbetriebnahme, Umbau, Auswähl und Änderung der Technologien, der Arbeitsverfahren oder Stoffe. Das geht bis zum Abriss der Gebäude.
Im Zeitraum der Nutzung gehört die Einhaltung aller zutreffenden Gesetze Verordnungen und Technischen Regeln, die Anforderungen der Berufsgenossenschaften oder der Versicherungen dazu, welche sich auch noch dauern ändern (ca. 3000 Rechtssätze).
Sie müssen mit den Abteilungsleitern und den Sicherheitsingenieuren zusammenarbeiten, die Mitarbeiter schulen, eine Brandschutzordnung aufstellen, das bedeutet den betrieblichen Brandschutz planen. Dazu gehören auch noch Übungen ob das geplante auch im Ernstfall klappt.
Außerdem müssen sich mit Behörden oder Brandschützern rumschlagen. Vor allem müssen Sie den Kopf hinhalten (zumindestens im Betrieb).
Ohne eine gute Ausbildung, dauernde Weiterbildung und viel Interesse für das Thema geht das nicht.
Und das alles in der Regel nebenbei.
Viel Spaß
Norbert Bärschmann