Autor: Christina Hallo meine Herren,
es freut mich ungemein, dass ich dieses Forum für mich entdeckt habe :-)
und es freut mich um so mehr, als dass dank Ihrer Hilfe mein Brandschutzkonzept für die besagte Industriehalle endlich angegangen werden kann. Es würde mich freuen wenn auch zukünftig weitere Interessante Themen entspr. qualifiziert diskutiert würden .-))
An einer Ertüchtigung des Tragwerks führt wohl kein Weg vorbei. - T(ä) ~ 25 Min. und einer Gebäudebreite von 120 m - Aufgrund der Vorgaben von Architekt u. Bauherr bzgl. praxisgerechter Produktionsflächen (d.h.ca. 10.oooqm pro Brandabschnittsfläche) und ausdrücklicher Ausschluß einer Sprinkleranlage, kommt wohl nur noch K2 plus entspr. Ertüchtigung in Betracht.
Jetzt stellt sich allerdings ein weiteres Problem, der gesamte Komplex ist bereits fertig errichtet :-)
Das Konzept soll jetzt nachgereicht werden und da stellt sich für mich eine weitere Frage:
1. - Das fertige Konzept soll lt. Aussage des Architekten von einem Sachverständigen geprüft werden. - Bisher wurden meine Konzepte (LBO NRW) von einem vereidigten Brandschutzsachverständigen mit unterschrieben u. anschl. bei den zuständigen Stellen eingereicht u. fertig. - In Bayern scheint es etwas anders zu laufen, das Konezept wird extern (SV Bau) geprüft??!! Entfällt die Unterschrift meines eigenen SV? in Bayern?!
2. - Der SV hat eine Mängelliste erstellt, meines Erachtens ist der Architekt bzw. Bauherr für die Beseitigung der dort aufgeführten Punkte (z.B. Nachweis bzgl. verwandter Baustoffe u. -materialien) verantwortlich, oder?!
Vielleicht können die Kollegen etwas dazu sagen?! :-)
Wünsche Ihnen allen eine schöne Adventszeit
Christina