Hallo Herr Wolf,
eine ähnliche Aufgabenstellung hatten wir in Berlin zu lösen. Im Einvernehmen mit der Feuerwehr wurde in den Lichtschacht eine Steigleiter fest installiert. Die Größe des Lichtschachtes wurde festgelegt mit 0,60 m in der Breite (Modulmaß aus der Versammlungsstättenverordnung) und 1,20 m in der Länge, da ja genug Platz vorhanden sein soll, um sich auf den Aufstieg vorzubereiten. Der Gitterrost, der oben auf dem Lichtschacht liegt, wurde mit einer Gasfeder ausgestattet, der einerseits den Lichtschacht gegen unbefugtes Öffnen sichert und andererseits im Gefahrenfall das Öffnen des Gitterrostes unterstützt. Die Gasfeder wird über einen Druckknopf, der im bekannten roten Kasten mit Glasscheibe zuhause ist, ermöglicht.
Um das Zustellen des Gitterrostes von oben zu verhindern - der Hinweis des Kollegen Bärschmann ist ernst zu nehmen - wurden Hinweisschilder auf die Fassade direkt im Bereich des Lichtschachtes angebracht (roter Kasten, weißer Untergrund, schwarze Schrift; FLUCHTWEG, NICHT VERSTELLEN) und der Lichtschacht zusätzlich mit zwei Pollern an den Außenecken gesichert. Die Bauaufsicht wollte dann noch eine rot-weiße Kette haben, die zwischen den Pollern hängen sollte, die Feuerwehr erachtete dies aber nicht als erforderlich und eher kontraproduktiv, da im Fluchtfall die Kette eine Stolperfalle darstellen würde.
Vielleicht helfen Ihnen diese Ausführungen ein wenig weiter.
Grüße,
Johannes Heyne.