Autor: Norbert Bärschmann Hallo Herr Topaloglu
Wenn ich das richtig verstehe, wollen Sie über zwei Geschosse eine Innere und darüber statt einer Äußere Brandwand eine 5 m breite Dach in feuerbeständiger Bauart errichten.
Dazu möchte ich folgendes festhalten:
- Brandwand an der Grundstücksgrenze ist eine Äußere BW
- Brandwand zur Unterteilung von längeren Gebäuden sind innere BW
(unabhängig davon ob die BW Außen liegt)
- Entfernung mehr als 2,5 m von der Grundstücksgrenze keine BW erforderlich
Wenn im Bereich der Anbaugrenze keine Grundstücksgrenze ist, haben Sie keine Äußere BW auch nicht oberhalb des 2. OG. Es handelt sich dann um eine Innere Brandwand.
Wenn dort eine Grundstücksgrenze ist handelt es sich um eine Äußere BW vom KG bis über das DG des höheren Gebäudes.
In Äußeren BW sind vom Grundsatz her keine Öffnungen zulässsig (auch nicht mit T 90 Türen). Inwieweit die von Ihnen gewünschte Abweichung zulässig ist muss im Einzelfall geklärt werden.
Norbert Bärschmann