Hallo Thorsten,
wenn die Anforderung an die Wand keinen Feuerwiderstand beeinhaltet, muss auch keine BSK eingebaut werden, die Lüftungsleitung ist lediglich dicht einzupacken.
Ausnahme: der Flur wird selbst gelüftet. Dann wird der Rauchabschnitt überbrückt und dann sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, z.B. Rauchschutzklappe mit Ansteuerung über Rauchmelder.
Gruß
Matthias Bußmann