Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Hallo Forum,
ich habe ein Frage bzgl Kennzeichnung von Brandmeldern.
Gibt es irgendeine Vorschrift die besagt, dass Brandmelder (die zu einer Brandmeldeanlage gehören) mit Nummer und Meldergruppe gekennzeichnet werden müssen.
In der EN54 bin ich nicht fündig geworden, DIN 14675 sagt nur etwas über die Kennzeichnung von verdeckten Brandmeldern aus (nach DIN 14623) jedoch konnte ich nirgends finden, dass die Brandmelder mit ihrer Meldernummer/-gruppe gekennzeichnet werden müssen.
Einige Aufschaltbedingungen von Landkreisen und Städten fordern zwar die Kennzeichnung, jedoch eine allg. Aussage konnte ich nicht finden.
Bin für jede Antwort/Hinweise dankbar
Gruß
Christian