Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: gast ä Hallo Kollegen,
im einer Grundschule in NRW habe ich im UG drei große Räume, die jeweils belegt sind mit Strom , Heizungsanlage und eine Raum mit der Gaszuleitung und Absperrhahn. Alle Räume sind ordnungsgemäß abgeschottet.
Kann die Schule zumindest den Raum mit dem Gasabsperrhahn als Lagerraum nutzen, wenn der Zugang zum Absperrhahn sichergestellt wird?
Und wenn es nicht geht, wo finde ich den entsprechenden Verordnungstext?
Viele Grüße
Susanne