Sehr geehrte Herren,
der Thread ist schon etwas älter, wollte aber für meine Frage keinen neuen eröffnen.
Ich bin nur -indirekt- betroffen, hätte aber gerne die Einschätzung der hier schreibenden Spezialisten zum Thema Sammelplatz:
Für einen SchulNEUbau wurde als Sammelplatz das unmittelbar angrenzende Sport-/Fußballfeld ausgewiesen.
Dieses ist nur von einer Seite über offene „Rundbögen“ im Zaun zu erreichen, die keine übliche Durchgangshöhe aufweisen. Die Kinder können in gebückter Haltung, die Erwachsenen (Lehrkräfte) im „Kriechgang“ diesen „Sammelplatz“ erreichen. Eine normale Türe im Zaun ist NICHT vorhanden.
Ich hätte gerne Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:
1)Steht irgendwo geregelt, bzw. ist abzuleiten, dass ein Sammelplatz unfallfrei in normaler „Fortbewegungshaltung“ zu erreichen ist?
M.E. ergibt sich das aus dem gesunden Menschenverstand, das dort auch Lehrer und Hilfskräfte schnell und in normaler Haltung hinein bzw. wieder hinaus gelangen müssen.
2)M.E. ist solch ein von drei Seiten umzäunter Platz nicht für Amokalarmierungen geeignet, da keine ausreichende Fluchtmöglichkeit besteht. Teilen Sie diese Auffassung – auch wenn dies kein Thema der Brandschutzfachplaner darstellt?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten