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Bundesland: Hessen Autor: Klaus BörkelBei abgehängten Zwischendecken ist eine 2. Melderebene notwendig, wenn Raum und Deckenhohlraum überwacht werden soll. Alternativ ist eine "rauchoffene" Zwischendecke möglich, die aufgrund ihres Aufbaues sicherstellt, dass der Rauch in den Deckenhohlraum eindringen kann. Solche Zwischendecken haben wir in der Vergangenheit bei Objekten auf dem Flughafen Frankfurt mit einem Öffnungsgrad von 50% pro jedem frei wählbarem Deckenfeld errichtet. Bei Kessler & Luch wurden zur Bestätigung dieser Festlegungen Brandversuche am Modell 1 : 1 ausgeführt. In diese Versuche waren die Branddirektion Frankfurt als auch BPK als Brandschutzgutachter eingebunden. Nun bekommen wir vom Brandschutzgutachter den Hinweis, dass in einem Normentwurf zur VDE DIN 0833-2 ein Wert von 75 % als Rauchoffen anzusetzen sei. Es war bisher für mich nicht zu erfahren, wie diese 75 % entstanden sind. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?