Autor: Caddy Hatte einen ähnlichen Fall: Schule mit umlaufendem Fluchtbalkon (Gitterroste mit "Stahlseil-Geländer" und geradeläufige Treppe aus Gitterrosten ohne Setzstufen);
Aussage Bauaufsicht: Kein Problem, die Schüler werden im Ernstfall von einer Lehrkraft geführt;
Aussage GUV: volle Anforderung an Geländer und Treppen;
Kompromiss: Lochblech-"Prallflächen" an den Notausgängen auf den Fluchtbalkon, Geländer mit festem Obergurt und Stahlseilen alle 12 cm, Treppe ohne Setzstufen mit lichtem Abstand Trittstufen 12 cm;
Ich würde mit Bauaufsicht und GUV reden, für das Zweiholmgeländer würde ich mir aber keine großen Hoffnungen machen....
Gruß, Caddy