Bundesland: Bayern Autor: POODLE ä Hallo
In meiner Firma (Motorenhersteller) habe ich folgendes Problem:
In einem Holzschuppen der bisher als Lagerraum diente (ca 80 qm) ist seit kurzem ein Schreibtisch für einen Vorarbeiter und ein Arbeitsplatz der Produktion untergebracht.
Der Schuppen ist über eine Eisentüre T? mit einer großen Produktionshalle verbunden, außerdem verfügt er über ein großes Holzschiebetor über das Material angeliefert wird und das ins Freie führt.
Der Schuppen dient auch weiterhin als Lager (Schwerlastregale).
Der Schuppen wurde von Innen isoliert (Isover) und es wurde ein Heizungsgebläse eingebaut das an das Heizungssystem angeschlossen ist.
Auf dem Flucht- und Rettungsplan ist der Weg aus der Produktionshalle über die Eisentüre - Holzschiebetor ins Freie als zweiter baulicher Flucht- und Rettungsweg deklariert, da die Halle zwar ebenerdig liegt allerdings nur über Oberlichtfenster verfügt.
Diese baulichen Maßnahmen wurden bereits vor meiner Berufung zum BSB durchgeführt.
Nun wurde die Frage an mich herangetragen, ob man bei einer Beplankung der Innenseite des Schuppens mit Rigipskartonwänden etwas beachten muß seitens des Brandschutzes (evtl. F30?). Sollte diese Maßnahme nötig sein muß man auch die tragenden Balken die auf Sicht liegen mit verkleiden?
Wie ist dann die Türe - das Tor auszuführen?
Und letztenendes wo wäre diese Maßnahme dann explizit beschrieben,
Wäre super wenn sie mir weiterhelfen könnten
MfG
POODLE