Autor: Andreas Beuscher Herr Bußmann,
hab mich wohl mißverständlich ausgedrückt.
Nee, das Schutzziel nach IndBauRL ist nat. niederer, siehe große Brandabschnitte etc.
Also, dort wo die IndBauRL keine abweichenden Regelungen trifft, gilt die LBO.
In 1 der MInBauRL heißt es ja auch:
Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 17 Abs. 1 MBO.
Beste Grüße
Andreas Beuscher