Autor: Alexander Hallo Herr Martin
In Räumen in denen mit schnellen Verbrennungen zu rechnen ist dürfen Brandschutztüren nicht offengehalten werden bzw. sind wirksame Maßnahmen vorzusehen, dass diese Türen rechtzeitig schließen.
In Räumen in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden sind Gaswarnanlagen vorzusehen, welche zusätzlich zu den Rauchauslösern die Feststellanlagen frei geben, so dass die Brandschutztüren bereits bei ca.
40 % der unteren Explosionsgrenze schließen.
Diese Maßnahmen sind bei Räumen mit Staubexplosionsgefahr oder bei anderen Gefahren, welche nicht rechtzeitig detektiert werden können, nicht möglich und deshalb nicht vertretbar. Die genauen Einbauvorschriften und Möglichkeiten Feststellanlagen einzusetzen sind den Zulassungsbedingungen zu entnehmen.
Nach Dienstende sind in jedem Fall alle Brandschutztüren zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander